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Agb`s I dr Rehwiesa

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen  (ABG) der RiRo GmbH in Arosa

 

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Ueberlassung von Immobilien der RiRo GmbH in Arosa.

 

Vertrag

Der Vertrag wird  per Mail zugestellt und tritt in Kraft wenn die geforderte Anzahlung von 30% innerhalb von 10 Tage geleistet wird. Diese Zahlung gilt als Rückbestätigung und der Mieter erklärt sich damit mit den Vertragsbedingungen einverstanden.

 

Bezahlung

Bei Abschluss des Vertrages müssen 30% des Mietpreises bzw. der ganze Betrag bei kurzfristigen Buchungen (siehe Mietvertrag) bezahlt werden. Der Restbetrag muss spätestens bei Wohnungsbezug per Bankanweisung beglichen sein. Barzahlung vor Ort bei Wohnungsbezug müssen vorgängig mit der Vermieterin abgesprochen werden.

 

Vorzeitiger Rücktritt vom Mietvertrag

Dem Mieter werden folgende Kosten verrechnet:

8 oder mehr Wochen vor Mietbeginn: 30% des Mietpreises.

8-6 Wochen vor Mietbeginn: 50% des Mietpreises.

6 oder weniger Wochen vor Mietbeginn: 100% des Mietpreises.

Kostenlose Stornierung nur wenn das BAG (Schweiz) eine Anreise nicht gestattet (Lockdown).

PS. Wir empfehlen den Abschluss einer Versicherung.

 

Reinigung und Verantwortlichkeit

Der Mieter ist vertraglich verpflichtet das Mietobjekt während der Mietdauer sauber zu halten. Für allfällige Schäden am Mietobjekt oder am Inventar haftet der Mieter. Während der Mietdauer entstandene Schäden müssen der Vermieterin umgehend gemeldet werden. Die im Schadenfall entstandenen Kosten gehen zu Lasten des Mieters.

 

Uebernahme

Beanstandungen das Mietobjekt betreffend hat der Mieter bei der Uebernahme anzubringen, andernfalls wird angenommen, dass sich das Mietobjekt samt Inventar in verabredetem, vertragsmässigem gutem Zustand befunden hat.

 

Personenzahl

Die auf dem Mietvertrag angegebene Personenzahl ist verbindlich. Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt weder ganz noch teilweise in Untermiete zu geben.

 

Nebenkosten

Folgende Nebenkosten sind im Mietpreis enthalten:

Strom- und Wasserkosten, Benützung Internet

Rauchen

Rauchen in der Wohnung ist zu unterlassen

Internet

Die Nutzung des Internets unter falscher Identität, der Besuch von illegalen Seiten oder das Downladen illegaler Inhalte sind nach Schweizer Gesetz verboten.

 

Wertgegenstände

Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Wertgegenstände versichert sind. Die Vermieterin übernimmt keine Haftung für Verlust oder Schäden am persönlichen Besitz des Mieters. Der Mieter ist verpflichtet die Wohnung beim Verlassen abzuschliessen.

 

Wo dieser Vertrag keine besondere Bestimmungen enthält gelten die Artikel 253 bis 274 des Schw. OR. Für allfällige Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Ort der Mietsache Gerichtsstand.

 

Arosa, 2020

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